
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen bundesweiten Verkaufsverbot für Lachgas zugestimmt. Damit entsteht erstmals eine einheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem missbräuchlichen Konsum des Druckgases. Die Stadt Hanau hatte bereits im Frühjahr eine eigene Verordnung erlassen und zieht nun Bilanz ihrer Kontrollen.
Einheitliche Regelung folgt kommunalem Handeln
Die neue nationale Vorschrift sieht vor, den Verkauf sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige zu untersagen. Nach einer Übergangsfrist soll das Verbot im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Isabelle Hemsley, Stadträtin und Ordnungsdezernentin in Hanau, sagte, die Stadt habe Verantwortung übernommen, weil es lange keine klare bundesweite Regelung gab. Sie betonte, der Schutz von Kindern und Jugendlichen dürfe nicht von langwierigen Gesetzgebungsverfahren abhängen und jetzt bestehe erstmals eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland.
Ergebnisse der Kontrollen in Hanau
Hanau hatte im März seine Gefahrenabwehrverordnung geändert. Die Neuerung verbietet den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige sowie den Konsum auf Spielplätzen und anderen öffentlichen Flächen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Regelung einstimmig zu.
Die Stadtpolizei begleitete die Verordnung mit intensiven Jugendschutzkontrollen. Bei den Maßnahmen wurden mehrere Bereiche gleichzeitig überprüft, darunter der Verkauf von Tabakwaren, elektronische Zigaretten und Vapes sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Zur Realitätsprüfung kamen minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer zum Einsatz.
Während vier Kontrolltagen im August und Oktober wurden elf Kioskbetriebe im Stadtgebiet geprüft. Bei einem Großteil der Betriebe stellten die Einsatzkräfte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest, vor allem beim Verkauf von Tabakwaren und Vapes an Minderjährige. Gegen die betreffenden Anbieter wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, teilweise verbunden mit Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Die Kontrollen ergaben zudem Hinweise auf Verstöße in weiteren Rechtsbereichen. Betroffen waren unter anderem das Verpackungsgesetz, Vorschriften zu Tabakerzeugnissen, das Tabaksteuerrecht, der Nichtraucherschutz sowie Produktrecht, Gewerberecht und Betäubungsmittelrecht. In mehreren Fällen folgten Prüfungen zu Gewerbeuntersagungen oder Meldungen an Zoll, Gesundheitsamt, Veterinäramt und Strafverfolgungsbehörden.
Weiteres Vorgehen und Erwartungen
Hanau wertet die Ergebnisse als Bestätigung des eigenen Vorgehens. Hemsley kündigte an, die Stadtpolizei werde das Thema Lachgas auch im kommenden Jahr gezielt weiterverfolgen und zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchführen. Ziel bleibe ein wirksamer und nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum.
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