Hanau will noch im Herbst mit Carsharing starten und schreibt Konzession aus

Hanau will noch im Herbst mit Carsharing starten und schreibt Konzession aus
Hanau will noch im Herbst mit Carsharing starten und schreibt Konzession aus | Bild: © Stadt Hanau

Die Stadt Hanau plant die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein Carsharing Angebot und strebt einen Start bereits im Herbst an. Stadträtin Isabelle Hemsley will den entsprechenden Ausschreibungsbeschluss in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Langfristig soll das Angebot schrittweise auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.

Aufgaben von Stadt und Anbieter

Die Kommune wird nicht selbst Betreiber, sondern stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen und geeignete Flächen im öffentlichen Raum bereit. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze. Ziel sei es, durch attraktive Rahmenbedingungen Anbieter von Carsharing anzulocken.

Der spätere Konzessionsnehmer trägt die Investitionen für Fuhrpark, Technik, Personal und die Einrichtung der Stellplätze sowie die wirtschaftlichen und technologischen Risiken. Im Gegenzug erhält er die Einnahmen aus dem Betrieb. Die Stadt will die konkreten Bedingungen und die Laufzeit der Konzession in der Ausschreibung festschreiben.

Rechtlicher Rahmen und vorbereitende Arbeiten

Als Grundlage für das Verfahren nennt die Stadt das bundesweit geltende Carsharinggesetz CsgG sowie das Hessische Straßengesetz. Beide Regelwerke sehen unter anderem vor, dass Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing Stellplätze befristet werden müssen. Die gesetzlich vorgegebene Höchstdauer beträgt acht Jahre, weshalb Hanau die Konzession entsprechend befristen will.

In den vergangenen Monaten hat die Verwaltung nach eigenen Angaben umfassende Vorarbeiten geleistet. Dazu gehörten die Klärung vertraglicher und rechtlicher Fragen, eine Markterkundung und die Abstimmung mit dem Bundesverband Carsharing zu Standortfragen. Hemsley betont, dass die Vorbereitung wichtig gewesen sei, um ein belastbares Fundament für das Angebot zu schaffen. „In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht bisweilen der Eindruck, man müsse für ein Carsharing Angebot nur ein paar Fahrzeuge auf die Straße stellen. Tatsächlich sind jedoch zahlreiche Rechtsgebiete zu beachten: von Straßenrecht bis Vergaberecht“, sagte sie.

Standorte, Umfang und Ausblick

Die Auswahl geeigneter Standorte für Carsharing und Mobilitätsstationen ist laut Stadtverwaltung bereits vorbereitet. Das Angebot soll bedarfsgerecht wachsen und möglichst alle Stadtteile einbeziehen. Zum Start ist ein kleineres Angebot geplant; das genaue Portfolio der Fahrzeuge und Standorte werde sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung ergeben.

Mit der Ausschreibung will die Stadt Hanau die rechtlichen Voraussetzungen schaffen und die Rahmenbedingungen setzen. Ob das Ziel, noch im Herbst erste Fahrzeuge anzubieten, erreicht wird, hängt vom weiteren Vergabeverfahren und dem Interesse potenzieller Anbieter ab.

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