Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr

Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr
Hanau untersagt offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Die Stadt Hanau weist darauf hin, dass das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen derzeit nicht gestattet sind. Betroffen ist unter anderem das Mainufer im Stadtgebiet. Hintergrund sind anhaltende Hitze und Trockenheit, die das Risiko unkontrollierter Brände deutlich erhöhen.

Rechtliche Regelung

Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen nur an dafür ausgewiesenen Grillplätzen zulässig. Außerhalb dieser Flächen ist offenes Feuer untersagt. Vor Ort weisen entsprechende Verbotsschilder auf das Verbot am Mainufer und in anderen öffentlichen Anlagen hin.

Ausgewiesene Grillplätze und zeitliche Einschränkung

In Hanau gibt es zwei offiziell ausgewiesene Grillstätten. Diese befinden sich an der Klosterruine Wolfgang und an der Barbarossaquelle. Die Stadt vergibt diese Plätze jedoch in den Monaten Juni bis August grundsätzlich nicht, um der erhöhten Brandgefahr in der Sommerzeit Rechnung zu tragen. Damit gibt es aktuell keine Möglichkeit, in öffentlichen Anlagen legal zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden.

Brandgefahr und Schutzziele

Die aktuelle Wetterlage mit hohen Temperaturen und langer Trockenheit erhöht die Entstehung von Bränden. Schon ein kleiner Funke oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle kann trockene Wiesen oder Gehölze in Brand setzen. Die Regelungen zielen darauf ab, öffentliche Grünflächen und die in ihnen lebenden Tiere zu schützen und Gefahren für die Bevölkerung sowie für Einsatzkräfte zu verringern.

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