Nach Kreisfreiheit: Hanau erhält rund 51,85 Millionen Euro aus Bundesinfrastrukturfonds

Nach Kreisfreiheit: Hanau erhält rund 51,85 Millionen Euro aus Bundesinfrastrukturfonds
Nach Kreisfreiheit: Hanau erhält rund 51,85 Millionen Euro aus Bundesinfrastrukturfonds | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Die Stadt Hanau bekommt aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes rund 51,85 Millionen Euro. Die Zuweisung erfolgt über das Land Hessen an die Kommunen. Eine zweite Auszahlung aus dem Fonds ist für 2029 vorgesehen, die Höhe steht noch nicht fest.

Zuweisung und Umfang der Mittel

Insgesamt stellt das Sondervermögen für hessische Kommunen 4,7 Milliarden Euro bereit. Für die aktuelle Verteilungsrunde stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung, die jetzt zugewiesen werden. Die verbleibenden rund 1,7 Milliarden Euro sollen voraussichtlich 2029 anhand aktueller Einwohner- und Finanzkraftdaten verteilt werden. Für Hanau ist aus der ersten Tranche der Betrag von 51.849.014 Euro vorgesehen.

Mehr Handlungsspielraum durch Kreisfreiheit

Die Stadtverwaltung betont, dass die Kreisfreiheit finanziell spürbare Vorteile bringt. Nach städtischen Berechnungen und Berechnungen des Hessischen Städtetages hätte Hanau als kreisangehörige Stadt nur mit rund 35 bis 36 Millionen Euro aus der ersten Tranche rechnen können. Durch die Kreisfreiheit stünden der Stadt damit etwa 16 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung.

Die Mittel aus dem Sondervermögen können vergleichsweise unbürokratisch und ohne feste Förderrichtlinien für zentrale Infrastrukturbereiche eingesetzt werden. Als mögliche Einsatzfelder werden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport sowie Gesundheit und Pflege genannt.

Stadtplanung und rechtlicher Zeitplan

Oberbürgermeister Claus Kaminsky wertet die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung für die Kreisfreiheit und kündigt an, die zusätzlichen Mittel gezielt für Schulen, Kitas, Straßen und Sicherheitsaufgaben einzusetzen. Er hob zugleich hervor, dass die Kreisfreiheit der Stadt mehr Eigenständigkeit bei sozialer und arbeitsmarktbezogener Politik sowie bei Bereichen wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Umweltschutz verleiht.

Formell ist Hanau seit dem 1. Januar 2026 kreisfrei. Ein zur Umsetzung notwendiges Landesgesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann die Stadt bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen.

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