
Seit dem 7. Februar gelten erhöhte Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt 37 Euro. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich genau ändert
Die Anpassung bedeutet für viele Antragsteller einen höheren einmaligen Aufwand. Erwachsene ab 24 Jahren müssen 9 Euro mehr aufbringen als bisher. Jüngere Antragsteller zahlen 4,80 Euro mehr. Die neuen Beträge sind seit Samstag, dem 7. Februar, verbindlich.
Begründung der Behörden
Die Erhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Als Gründe werden gestiegene Herstellkosten der Ausweise, erhöhter Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse angegeben. Die Bundesregierung sieht darin eine Notwendigkeit, die Kostenentwicklung abzubilden.
Verfahren und politischer Ablauf
Die Verordnung trat nach vorheriger Zustimmung des Bundesrates in Kraft. Damit ist die Anpassung formal umgesetzt und gilt für neue Anträge ab dem genannten Datum. Weitere Entscheidungen zu Gebührenänderungen sind möglich, falls sich Kosten oder Anforderungen erneut verändern.
Für Bürger bedeutet die Neuerung eine unmittelbare Erhöhung der Ausgabeposition bei der nächsten Beantragung oder Verlängerung des Personalausweises. Die Behörden verweisen auf die genannten Kostentreiber als Grundlage der Entscheidung.
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